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Die Reform der Grundsteuer
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig erklärt. In der Begründung hieß es, dass die Einheitswerte seit 1964 nicht aktualisiert wurden und das dem allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße.
Der Zeitplan sieht nun so aus, dass unser Gesetzgeber bis Ende 2019 zur Reformation der Grundsteuer Zeit hat und ab spätestens 2025 die neuen Bewertungsgrundlagen angesetzt werden müssen.
Was ist denn die Grundsteuer?
Das Eigentum von Grundstücken und Erbbaurechte werden mit der Grundsteuer, eine der ältesten Abgaben überhaupt, besteuert und das Geld kommt Gemeinden und Kommunen zugute. Das Finanzamt legt anhand eines Einheitswertes und einer Messzahl den Wert des Grundstücks fest. Einige dieser Werte sind jedoch seit 50 Jahren nicht mehr angepasst worden und Veränderungen in Form von Verfall oder auch Wertzuwachs finden so keine Berücksichtigung.
Wie soll es künftig werden?
Aktuell stehen noch verschiedene Modelle wie z.B. Bewertungen
- wertabhängig ( tatsächlicher Wert der Immobilie und des Grundstücks; sozialer da wertvollere Immobilien höher besteuert werden)
- wertunabhängig (Orientierung der Grundsteuer an der Größe des Grundstücks und Gebäudes und der Nutzfläche; einfachere Berechnung, jedoch findet die Grundstückslage keinerlei Berücksichtigung)
als Möglichkeiten offen. Bis Ende 2019 hat der Bundestag und Bundesrat Zeit, sich für eins dieser Modelle oder ein gänzlich anderes zu entscheiden.
Was bedeutet das für Grundstücksbesitzer?
Je nach gewähltem Modell können finanzielle Mehrbelastungen entstehen, oder auch nicht. Beide hier vorgestellten Modelle haben Vor- und Nachteile und es gilt bis zur Entscheidung der Modellwahl abzuwarten.
Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informiere ich Sie hier an dieser Stelle.
Ihre Senta Hoffmann